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Dem aktuellen Bedarf gerecht werden - Praxisanleiterfort- und Weiterbildung an der allgäu akademie

Die allgäu akademie bietet ab dem kommenden Jahr die Praxisanleiterweiterbildung im Umfang von 300 Stunden nach Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an.

Praxisanleitung war bereits vor der Einführung ein wichtiger Bestandteil der Pflegeausbildung. Innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung wurde dies nun gesetzlich verankert. So sind Praxisanleitende nun die wichtigsten Akteure in der praktischen Ausbildung von den Pflegefachfrauen und -männern von morgen. Es gilt nun die Lernenden durch zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit durch eine strukturierte Praxisanleitung zu begleiten. Um die pädagogischen Fähigkeiten für eine strukturierte Anleitung zu stärken heißt es in § 4 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV): „Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.“

Was ändert sich also?

Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin, zum Praxisanleiter erweitert sich um insgesamt 100 Stunden. Dieses neue Weiterbildungskonzept bietet die allgäu akademie ab März 2021 an. 

Zusätzlich ist eine Pflichtfortbildungszeit mit berufspädagogischen Inhalten von 24 Stunden zu erbringen, diese werden durch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern nach erfolgreicher Registrierung von Praxisanleitenden überprüft. Auch diesem Bedarf werden wir in der allgäu akademie ab Januar 2021 gerecht. Angepasst an die derzeitigen Entwicklungen werden wir hierfür zu Beginn nächsten Jahres Online-Seminare zur berufspädagogischen Fortbildung in der Praxisanleitung anbieten. 

Klicken Sie sich gerne durch, alle weiteren Informationen finden Sie unter unseren Kursen.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.