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Kursarchiv

Pflegerische Anleitung von Entspannungsverfahren

Ein evidenzbasiertes Konzept für Gesundheits- und Sozialberufe

Ob nun bei Angst- oder Zwangsstörungen, Depressionen oder anderen psychiatrischen Krankheitsbildern, den Entspannungsverfahren kommt weiterhin eine wichtige Rolle zu. Vor allem dann, wenn sie sinnvoll und mit Bedacht in einen Gesamtbehandlungsplan integriert werden.

Entspannungsverfahren – sinnvoll und mit Bedacht angeleitet - erhöhen also das Commitment, machen andere fachlich notwendige, aber anstrengende Interventionen erträglicher und können als Strategie zur Emotionsregulation fungieren. Ferner eröffnen sich spannende und alltagsnahe Möglichkeiten, Entspannungsverfahren mit Inhalten der kognitiven Arbeit aus den Therapiegesprächen im Sinne hilfreicher innerer Formeln zur Selbstverbalisation zu verzahnen.

Inhalte

  • Kenntnis der wesentlichen und anwendungsorientierten Grundlagen bzgl. Entspannungsverfahren, Indikationen und Kontraindikationen
  • Erwerb von Methoden und Techniken zur fachgerechten und eigenständigen Durchführung von Entspannungsverfahren sowie Imaginationsübungen
  • Erwerb von fachlicher Sicherheit durch Erlernen therapeutischer Copingstrategien zum Umgang mit kritischen Situationen.

Zielgruppe

Pflegefachpersonen

Referent

Frank Sindl, MSc. Psychologie, Psychologischer Psychotherapeut auf einer allgemeinpsychiatrischen Akutstation, Leiter eines Gruppenpsychotherapieprogramms für Menschen mit Psychosen.


Termin
Di., 12. März 2024

Zeitrahmen
jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr
(16 Unterrichtsstunden)

Veranstaltungsort
Kempten

Seminargebühr
120,00 EUR
(Für BKS-Mitarbeitende ermäßigt)

Anmeldung
Bettina Lukes
Tel.: 08341 72-5703
E-Mail: akademie(at)bezirkskliniken-schwaben.de
Anmeldeformular: Download 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben melden sich bitte über Ihre jeweiligen Vorgesetzten an.

Kurs KE02/24

Gender Erklärung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.