In lebensbedrohlichen Notfällen:

In medizinischen Notfällen: 112 (Rettungsdienst)
In anderen schweren Notlagen: 110 (Polizeinotruf)

Notfallversorgung Kliniken:

Für Notfälle stehen Ihnen unsere Kliniken rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Krisendienst Schwaben

Hilfe bei psychischen Krisen:

Tel.: 0800 / 655 3000
Webseite: www.krisendienste.bayern/schwaben/
Datenschutz Leitstelle des Krisendienstes nach Art. 13 DSGVO

Aufnahme:

 

Unsere Aufnahmeinformationen finden Sie hier.

Forschung & Lehre

 

Informationen zu Forschung und Lehre finden Sie hier.

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  • Fortbildung Akademie Bezirkskliniken Schwaben
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  • Eingangsbereich Akademie Bezirkskliniken Schwaben

Kurs

Deeskalation - Erstschulung (Krisendienst-Schwaben)

Qualifizierungsschulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krisendienst

In Krisensituationen können Menschen auch mit Aggression reagieren. Dies beinhaltet auch eine Gefahr der körperlichen Gewalt. In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise für die eigene Sicherheit und Handlungsoptionen zur Deeskalation aggressiv angespannter Situationen.   
 

Inhalte

  • Richtlinien zur Gesprächsführung
  • Stufen der Deeskalation
  • Übungen zur Wahrung der eigenen Sicherheit
  • Einschätzung von Gefahrensituationen
  • Fallbeispiele, Übungen zur Flucht und Abwehr
     

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krisendienst Schwaben

Referent

Gero Smolinsky, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, Deeskalationstrainer nach ProDeMa®


Termin
Fr., 18. Oktober 2024

Zeit
9.00 bis 16.30  Uhr

Veranstaltungsort
Kaufbeuren

Kursgebühr
90,00 Euro
(inkl. Pausenverpflegung)

Anmeldung 
bei Bettina Lukes
Tel. 08341/72-5703
E-Mail: akademie[at]bezirkskliniken-schwaben.de
Anmeldeformular: Download 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskliniken Schwaben melden sich bitte über Ihre jeweiligen Vorgesetzten an.

Kurs 202B/24

Gender Erklärung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.